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Scheidung auf Bayerisch

Offensichtlich kann man in Deutschland oder Bayern die Scheidung so lange hinaus zögern wie man will. Die Richter haben nicht das geringste Interesse daran, den Prozess schnell hinter sich zu bringen. Warum das so ist, ist mir nicht klar. Ob dort ein Zusammenspiel zwischen Anwälten und Richtern erfolgt, oder ob es ihnen einfach egal ist, ist mir nicht erklärlich.
Jedenfalls dauerte unsere – eigentlich sehr einfache Scheidung – 5 Jahre. Und ich bin mir sicher, dass es von der anderen Seite aus möglich gewesen wäre, sie noch weiter hinauszuzögern.

Der Prozess erfolgte übrigens am Amtsgericht Ebersberg unter Leitung der Richterin Räder-Roitzsch (in dem Artikel in der Abendzeitung wird sie als Jugendrichterin (??) bezeichnet).
Warum findet man eigentlich nicht öffentlich Informationen über Richter und ihre Befähigungen?
Über die einzelnen Fehlleistungen des Amtsgerichtes könnte ich einiges schreiben:

  • Briefe dauern 1-2 Monate, bis sie weitergeleitet werden
  • Briefe gehen an eine alte Adresse
  • Es werden Falschaussagen zum Unterhalt getroffen, nur weil man zu faul ist, die Akten zu studieren
  • Gesetzte Fristen werden immer wieder mit teils fadenscheinigen Argumenten hinausgezögert („Ich muss meine Kinder abholen“)

Ein bekannter Witz geht so:
„Zwei Anwälte sitzen an einem Tisch, eine Frau kommt dazu und beschuldigt den einen Anwalt, dass sein Hund ihre Hose zerfetzt hätte. Der Anwalt erklärt sich bereit, der Dame dafür 100€ zu erstatten. Darauf sagt sein Kollege ‚Aber Du hast doch gar keinen Hund‘, und der andere antwortet, ‚Das macht doch nichts, Du weisst doch nie, wie der Richter entscheidet'“

Wenn man so etwas erlebt, verliert man den Glauben an unsere Justiz. Diese schert sich einen Dreck um die jeweiligen Personen. Wenn – in meinem Fall der Mann – genug bezahlen kann, dann soll er das halt tun, egal wie lange das dauert.

Alternative Lösungsmöglichskeiten wären nur gewesen:

  • Den Job aufzugeben und (fast) nichts mehr zu verdienen
  • Ins aussereuropäische Ausland zu gehen und dann für die Justiz nicht mehr greifbar zu sein

Aber das können und wollen nur die wenigsten. Und auch ich nicht.

 

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Nicht-Arbeit lohnt sich

Auch „Bayerisches Amtsgericht, Teil 2“

Wir haben schon eine tolle Rechtsprechung in Deutschland. Angenommen man trennt sich, und während der Trennungszeit wird man gekündigt. Ich war dann froh, nach 2 Monaten bereits wieder einen guten Job zu bekommen. Leider ist der nicht ganz so gut bezahlt wie der vorherige. Da muss man dann nachweisen, warum man nicht einen gleich bezahlten Job gefunden hat. Und dann ist natürlich nicht ausreichend, dass man eine Liste mit ca. 150 Bewerbungen vorlegt. Egal, es wird halt das höhere Gehalt vom letzten Job herangezogen, bei dem ich vor 12 Monaten gekündigt wurde. Und natürlich ist das auch mein Problem, dass ich in den 2 Monaten der Arbeitslosigkeit weniger verdient habe.
Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Wenn man dann weiter weg wohnt, wird behauptet, man könne sich ja eine Wohnung näher am Arbeitsplatz suchen, damit die Kosten geringer seien. Wenn die Wohnung dann teurer ist, weil sie näher in der Stadt ist, ist dann natürlich wieder mein Problem.
Es wäre alles viel einfacher für mich gewesen, wenn ich länger arbeitslos geblieben wäre 🙂

Nicht-Arbeit lohnt sich auch in anderer Hinsicht. Wenn die Ehefrau nicht arbeiten will arbeitet während der Ehezeit, dann bekommt sie später auch den Anteil, den der Ehemann während der Ehezeit erarbeitet hat. Extrem couching lohnt sich also!

Da überlegt man sich dann schon, ob man auswandern soll…
Die einzige Empfehlung, die man geben kann, ist nie zu heiraten.

Fortsetzung folgt…sehr wahrscheinlich

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Bayerisches Amtsgericht, Teil 1

Leider habe ich mit dem Königlich Bayerischen Amtsgericht zu tun. Es geht eigentlich um ein sehr banales Thema, meine Scheidung. Einmal davon abgesehen, dass es in Deutschland oder Bayern (ob es da einen Unterschied gibt kann ich nicht beurteilen) über 2 Jahre nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung dauert, geschieden zu werden, gibt es auch noch andere Umstände zu berichten.

Zuerst beantragte die Gegenpartei, dass ich einen bestimmter Betrag als Unterhalt zahlen muss. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass ich inzwischen wesentlich weniger verdiene als bei meinem vorherigen Arbeitgeber. Aber nachdem ich nicht alle Gehaltsnachweise vorgelegt habe, wurde mal einfach vom Gericht so entschieden. Einspruch konnte man dagegen nicht einlegen, sondern nur eine mündliche Verhandlung beantragen. Dies taten wir dann auch. Der Termin wurde dann in ca. 4 Wochen angesetzt, nachdem die Verteidigerin der Gegenseite in Urlaub war. Die Vorladung dazu bekam ich leider erst nach dem Termin, weil das Gericht leider noch meine alte Adresse verwendet hat, bei der ich seit ca. 10 Monaten nicht mehr wohne. Nur zufällig erfuhr ich von der Vorladung, weil ich mit meinem Anwalt telefoniert hatte. Aber eigentlich war es kein Problem, der Termin wurde sowieso um ca. 3 Wochen verschoben, weil meine Ex-Noch-Frau krank wurde. Allerdings bekam ich die Absage erst 3 Tage vor dem Termin. Das heisst, alle Busbuchungen, geschäftliche Flüge und sonstige Planungen durfte ich wieder rückgängig machen. Ok, also nächster Termin, wieder mit den gleichen Reservierungen (den Buspreis bekam ich nicht komplett zurück).
Ups, das gleiche Spiel nochmal. Diesmal war der Grund, dass die Anwältin ihr Kind abholen musste! Das ist bestimmt viel wichtiger, als wenn ich ca. 280km anreise. Vor meine Kunden und meinen Chefs in der Arbeit mache ich mich inzwischen lächerlich, aber diese Lächerlichkeit gebe ich gerne weiter 😉

Tja, den schlechten Ruf, den sich die Bayerischen Gerichte in berühmten Fällen wie Gustl Mollath und dem NSU Prozess erworben haben, kann ich nur bestätigen.

Es gibt mindestens noch einen Teil 2 von der Geschichte…

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?